Kaution, Bürgschaft oder Kautionsversicherung: Was kostet welche Variante wirklich

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    Kaution, Bürgschaft oder Kautionsversicherung: Was kostet welche Variante wirklich – Mieterlink Ratgeber für Mietinteressenten
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    Werbehinweis: Hinter diesem Partnerlink steht Deutsche Kautionskasse. Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht, und Ihre Bewerbungsmappe bleibt in jedem Fall kostenlos.

    TL;DR / Auf den Punkt gebracht

    Kautionsversicherungen wirken wegen „0 € Kaution sofort" verlockend, sind aber über eine mittlere bis lange Mietdauer meist die teuerste Variante, da die Prämie nicht zurückerstattet wird und im Schadensfall regelmäßig per Regress zurückgefordert werden kann. Die klassische Barkaution bleibt trotz entgangener Zinsen oft die günstigste Lösung, eine Bankbürgschaft kann bei längerer Mietdauer eine solide Alternative sein. Wichtigster Schritt vor jedem Vertragsabschluss: schriftlich mit dem Vermieter klären, welche Sicherheitsform überhaupt akzeptiert wird – dafür hilft eine vollständige, überzeugende Bewerbungsmappe, wie sie sich mit dem kostenlosen Tool von Mieterlink in Minuten erstellen lässt.

    Die Zusage für die Wohnung ist da – und mit ihr die Forderung des Vermieters nach einer Mietsicherheit von oft zwei- bis dreitausend Euro. Für viele Wohnungssuchende ist das ein schmerzhafter Griff ins Ersparte. Anbieter von Kautionsbürgschaften und -versicherungen werben deshalb mit „0 € Kaution sofort" – klingt verlockend, ist aber nur die halbe Wahrheit.

    Was diese Alternativen über die gesamte Mietdauer wirklich kosten, welche rechtlichen Fallstricke lauern und welche Fehler Sie bei der Bewerbung unbedingt vermeiden sollten, rechnen wir Ihnen im Folgenden konkret vor.

    Die drei Kautions-Varianten im Überblick

    Die klassische Barkaution (§ 551 BGB)

    Die Barkaution ist der gesetzliche Regelfall. Sie zahlen einen Betrag – maximal drei Nettokaltmieten (also die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten) – an den Vermieter. Wichtig zu wissen:

    • Sie haben ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung in drei gleichen monatlichen Raten (§ 551 Abs. 2 BGB).
    • Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen – üblicherweise zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist marktüblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB). In der Praxis geschieht dies meist über ein Mietkautionskonto mit Verpfändungserklärung.
    • Die Erträge stehen Ihnen zu, nicht dem Vermieter, und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB). Wie hoch dieser Vorteil ausfällt, hängt vom jeweils aktuellen Zinsniveau für solche Treuhandkonten ab – aktuell bewegen sich die Sätze meist im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Auch wenn das kein Vermögensaufbau ist, ist es ein realer finanzieller Vorteil, der bei Bürgschaft und Versicherung komplett entfällt.

    Die Mietkautionsbürgschaft

    Statt Bargeld hinterlegen Sie eine Bürgschaftsurkunde – entweder von einer Bank (Bankbürgschaft/Avalkredit) oder von einer Privatperson, etwa den Eltern. Entscheidend ist die Formulierung: Der Vermieter wird in der Regel eine „selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage" verlangen. Die Einrede der Vorausklage ist in § 771 BGB geregelt; sie kann jedoch ausgeschlossen werden, insbesondere durch Verbürgung als Selbstschuldner (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Das bedeutet: Der Bürge kann nicht verlangen, dass der Vermieter zuerst erfolglos gegen Sie als Mieter vorgeht – er kann direkt beim Bürgen kassieren. Für Sie als Mieter ändert das im Ergebnis nichts an der Haftung, es beschleunigt nur den Zugriff.

    Kostenfaktor: eine jährliche Avalprovision von häufig etwa 1,5 bis 5 % der Kautionssumme, oft zuzüglich Einrichtungs- und Bonitätsprüfgebühren. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Anbieter und Ihrer Bonität ab.

    Die Mietkautionsversicherung

    Hier tritt eine Versicherung als Bürge auf. Sie zahlen eine jährliche Prämie (marktüblich sind grob 4 bis 6 % der Kautionssumme, je nach Anbieter und Vertrag), die – anders als bei der Barkaution – nicht zurückerstattet wird, egal wie lange Sie in der Wohnung wohnen. Ein Anbieter dieser Bauart ist Moneyfix der Deutschen Kautionskasse, bei dem die Allianz als Bürge auftritt.

    Merke: Eine Kautionsversicherung ist keine Schadensversicherung für Sie! Kommt es am Ende des Mietverhältnisses zu berechtigten Forderungen des Vermieters, zahlt die Versicherung zwar an den Vermieter – die Forderung geht dabei aber kraft Gesetzes auf sie über, und sie kann den Betrag anschließend per Regress von Ihnen zurückverlangen (Prinzip des § 774 Abs. 1 BGB, angewendet auf das jeweilige Versicherungsverhältnis). Sie sind finanziell nicht besser abgesichert, Sie haben lediglich einen Zahlungsaufschub gekauft. Die genaue Ausgestaltung des Regresses richtet sich immer nach den individuellen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese vor Vertragsschluss genau.

    Der Kosten-Check: Was zahlen Sie über die Mietdauer wirklich?

    Genau hier liegt der entscheidende Denkfehler vieler Wohnungssuchender: Sie vergleichen die Anfangsliquidität, nicht die Gesamtkosten. Rechnen wir ein Beispiel durch – die Zahlen sind illustrative Richtwerte auf Basis marktüblicher Konditionen, keine Zusicherung konkreter Anbieterpreise. Kautionssumme: 2.400 €.

    Szenario 1: Kurze Mietdauer (2 Jahre)

    Variante Rechnung Gesamtkosten
    Barkaution Entgangene Habenzinsen bei angenommenen 3 % p. a. über 2 Jahre ca. 146 €
    Bankbürgschaft 2 × 72 € Avalprovision (3 %) + 50 € Einrichtung ca. 194 €
    Kautionsversicherung 2 × 112,80 € Prämie (4,7 %) ca. 225,60 €

    Fazit: Bei kurzer Mietdauer ist der Liquiditätsvorteil messbar, aber teuer erkauft. Er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie das gebundene Kapital dringend für Umzugskosten, Möblierung oder eine Kaution beim alten Vermieter benötigen, die noch nicht zurückgezahlt wurde.

    Szenario 2: Lange Mietdauer (8 Jahre)

    Variante Rechnung Gesamtkosten
    Barkaution Entgangene Habenzinsen über 8 Jahre (bei 3 % p. a., zinseszinslich) ca. 645 €
    Bankbürgschaft 8 × 72 € + 50 € Einrichtung ca. 626 €
    Kautionsversicherung 8 × 112,80 € Prämie ca. 902,40 €

    Fazit: Je länger Sie in der Wohnung bleiben, desto stärker summieren sich die laufenden Prämien und Provisionen. Die Barkaution bleibt trotz Zinsverlust eine der günstigsten Varianten – die Kautionsversicherung ist über acht Jahre in diesem Beispiel deutlich teurer als Bankbürgschaft und Barkaution.

    (Hinweis: Die tatsächlichen Zins- und Gebührensätze schwanken je nach Bank, Versicherer und Marktlage. Holen Sie für Ihre konkrete Situation immer aktuelle Angebote ein.)

    Versteckte Kosten, auf die Sie im Kleingedruckten achten müssen

    • Bei der Bankbürgschaft: Einrichtungsgebühren, Kosten für die Bonitätsprüfung, teils zusätzliche Gebühren bei Mieterhöhungen (weil sich damit auch die Bürgschaftssumme ändert).
    • Bei der Kautionsversicherung: Mindestbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Kautionshöhe, oft eine höhere erste Jahresprämie, sowie Kündigungsfristen, die eine spätere Umstellung auf eine Barkaution erschweren können.

    Rechtliche Fallstricke und häufige Irrtümer

    Irrtum 1: „Der Vermieter muss meine Bürgschaft oder Versicherung akzeptieren"

    Falsch – und einer der teuersten Fehler in der Bewerbungsphase. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung als Sicherheit annimmt. Welche Form der Sicherheit geschuldet ist, ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter; besteht dieser vertraglich auf einer Barkaution, ist das grundsätzlich zulässig. Viele Bewerber schließen zuerst eine Versicherung ab und erfahren erst danach, dass der Vermieter sie ohnehin ablehnt – die gezahlte Prämie ist dann verloren.

    Irrtum 2: „Die Versicherung zahlt den Schaden, und ich bin raus"

    Wie oben erklärt: falsch. Die Versicherung leistet gegenüber dem Vermieter, verlangt den Betrag aber im Regelfall vollständig von Ihnen zurück. Es handelt sich wirtschaftlich um eine Vorfinanzierung mit Zahlungsaufschub, keine Schadensregulierung zu Ihren Gunsten. Die genauen Rückgriffsrechte ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

    Die Falle der „Übersicherung"

    Achtung: Manche Vermieter verlangen die volle Barkaution (drei Nettokaltmieten) und zusätzlich eine Bürgschaft, etwa von den Eltern des Mieters. Das ist grundsätzlich unzulässig: Nach ständiger Rechtsprechung darf die Summe aller vom Mieter zu stellenden Sicherheiten die in § 551 Abs. 1 BGB genannte Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Eine darüber hinausgehende, vom Vermieter geforderte Vereinbarung ist insoweit unwirksam.

    Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie freiwillig und unaufgefordert eine zusätzliche Sicherheit anbieten, um Ihre Chancen im Bewerbungsprozess zu erhöhen. Ob eine solche Zusatzsicherheit tatsächlich als freiwillig gilt oder faktisch vom Vermieter erzwungen wurde, prüfen Gerichte im Einzelfall sehr genau. Lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten, bevor Sie zusätzliche Sicherheiten zusagen.

    Datenschutz: Wem Sie welche Daten anvertrauen

    Die Wahl der Kautionsart hat auch eine Datenschutz-Dimension, die selten thematisiert wird.

    • Barkaution: Der Datenfluss bleibt zwischen Ihnen, dem Vermieter und dessen Bank für das Treuhandkonto. Minimal invasiv.
    • Bürgschaft und Kautionsversicherung: Hier kommt zwingend ein dritter Anbieter ins Spiel – die Bank oder die Versicherung. Für den Vertragsabschluss ist regelmäßig eine Bonitätsprüfung erforderlich. Sie geben also sensible Finanzdaten an ein weiteres Unternehmen weiter, das nicht Vertragspartner Ihres Mietverhältnisses ist.

    Rechtsgrundlage dafür ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung des Bürgschafts- bzw. Versicherungsvertrags oder für vorvertragliche Maßnahmen erforderlich.

    Praxis-Tipp: Verlangen Sie vor Vertragsabschluss die Datenschutzhinweise des Anbieters und klären Sie konkret, welche Daten erhoben werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Das ist Ihr gutes Recht – und ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen ohne Zögern.

    Wenn Sie ohnehin Ihre Bonität transparent belegen möchten, statt sie mehrfach an verschiedene Bürgschafts- und Versicherungsanbieter weiterzugeben, lohnt sich ein Blick auf den itsmydata BonitätsPass im Vergleich zur klassischen SCHUFA-Auskunft: SCHUFA und BonitätsPass vergleichen →. So behalten Sie die Kontrolle darüber, welche Finanzdaten Sie wem zeigen, statt sie bei jeder neuen Bürgschafts- oder Versicherungsanfrage erneut preiszugeben.

    Ihre Entscheidung: Schritt für Schritt

    Schritt 1: Klären Sie zuerst die Akzeptanz des Vermieters

    Bevor Sie überhaupt einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung unterschreiben, fragen Sie schriftlich beim Vermieter nach, ob eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptiert wird. Holen Sie sich diese Zusage schwarz auf weiß, bevor Geld fließt oder Daten weitergegeben werden.

    Schritt 2: Analysieren Sie Finanzbedarf und geplante Mietdauer

    Stellen Sie sich zwei Fragen ehrlich:

    • Brauche ich die Liquidität jetzt akut für den Umzug (Kaution der alten Wohnung noch nicht zurück, Möbelkauf, Maklerprovision)?
    • Wie lange plane ich, in dieser Wohnung zu bleiben?

    Grober Entscheidungsleitfaden (keine Rechts- oder Finanzberatung, sondern eine Orientierungshilfe):

    • Mietdauer unter 3 Jahre + Liquidität knapp → Kautionsversicherung oder Bürgschaft kann sich lohnen.
    • Mietdauer über 5 Jahre + Erspartes vorhanden → Barkaution ist häufig die günstigere Wahl.
    • Dazwischen → Vergleichen Sie konkrete Angebote nach obiger Methode, nicht nach Bauchgefühl.

    Schritt 3: Vergleichen Sie die tatsächlichen Kosten – nicht nur die Werbeaussage

    Rechnen Sie Avalprovision und Versicherungsprämie über Ihre realistisch geplante Mietdauer hoch, nicht nur für das erste Jahr. Beziehen Sie Einrichtungsgebühren und Mindestbeiträge mit ein.

    Schritt 4: Prüfen Sie die Dokumente genau

    • Bürgschaftsurkunde: Muss „selbstschuldnerisch" sein und den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – sonst akzeptiert der Vermieter sie womöglich gar nicht.
    • Kautionskonto bei der Barkaution: Lassen Sie sich vom Vermieter die getrennte Anlage nach § 551 Abs. 3 BGB nachweisen. Das schützt Sie im Fall einer Vermieter-Insolvenz.

    Ein sauber vorbereitetes Bewerbungsdossier signalisiert Vermietern zusätzlich, dass Sie Ihre finanzielle Situation im Griff haben. Mit der kostenlosen digitalen Mieterselbstauskunft von Mieterlink erstellen Sie eine vollständige, wahrheitsgemäße Selbstauskunft in wenigen Minuten: Kostenlose Mieterselbstauskunft-Vorlage nutzen →. Das erhöht erfahrungsgemäß auch die Bereitschaft des Vermieters, über die Kautionsart überhaupt zu verhandeln.

    Noch schneller geht es, wenn Sie gleich alle Bewerbungsunterlagen – Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Ausweiskopie & Co. – zu einer fertigen PDF-Mappe zusammenführen: Jetzt Bewerbungsmappe kostenlos als PDF erstellen →. Das Tool von Mieterlink ist kostenlos, benötigt keine Registrierung und bündelt alle Dokumente in einem professionellen Dossier.

    Ausblick: Mögliche Änderungen im Mietrecht

    Im politischen Raum wird derzeit über verschiedene Anpassungen des Miet- und Wohnungsrechts diskutiert, unter anderem im Zusammenhang mit Indexmieten und Möblierungszuschlägen. Ob, wann und in welcher konkreten Form solche Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert – prüfen Sie vor wichtigen Entscheidungen daher immer den aktuellen Stand über offizielle Quellen (z. B. Bundesministerium der Justiz, Bundestag).

    Unabhängig davon, wie diese Diskussionen ausgehen: An der in diesem Beitrag beschriebenen Obergrenze für Mietsicherheiten von drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB hat sich nach derzeitigem Stand nichts geändert.

    Fazit: Was Sie sich merken sollten

    • Die Kautionsversicherung ist im Kern eine Wette auf kurzfristige Liquidität – über eine mittlere bis lange Mietdauer ist sie häufig die teuerste Option.
    • Die Barkaution bleibt der Kostenmaßstab: Sie bindet Kapital, aber die Erträge gehören Ihnen, und es fallen keine laufenden Gebühren an.
    • Die Bankbürgschaft ist eine oft übersehene, potenziell günstigere Alternative zur Versicherung – vor allem bei längerer Mietdauer.

    Die wichtigste Entscheidung treffen Sie aber nicht bei der Wahl des Anbieters, sondern davor: Klären Sie schriftlich mit dem Vermieter, welche Sicherheitsform überhaupt akzeptiert wird. Erst danach lohnt sich der Kostenvergleich – informiert, auf Basis Ihrer individuellen Mietdauer und Finanzlage.

    Häufige Fragen

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    Als Nächstes steht die Kaution an

    Statt drei Kaltmieten auf einmal zu hinterlegen, können Sie eine Kautionsbürgschaft abschließen. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie lange Sie wohnen bleiben.

    Moneyfix Mietkaution

    Deutsche Kautionskasse

    Bürgschaft statt Barkaution: Sie zahlen einen Jahresbeitrag, statt drei Kaltmieten zu hinterlegen. Bürge ist die Allianz.

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