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Kostenlose Datenkopie oder Bonitätsnachweis: Was der Vermieter wirklich akzeptiert

TL;DR / Auf den Punkt gebracht
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für Ihre eigene Kontrolle gedacht, nicht für die Vorlage bei Vermietern – rechtlich müssen Sie sie nicht herausgeben. In der Praxis akzeptieren und erwarten die meisten Vermieter jedoch einen reduzierten, kostenpflichtigen Bonitätsnachweis (z. B. den itsmydata BonitätsPass), da er schneller lesbar ist und weniger private Finanzdaten offenlegt. Wer beide Dokumente kennt und gestaffelt – erst Kontaktdaten, dann Selbstauskunft, zuletzt Bonitätsnachweis – einreicht, erhöht seine Chancen deutlich.
Sie haben eine Traumwohnung gefunden, der Besichtigungstermin steht – und dann kommt die Mail: „Bitte senden Sie uns Ihre Bonitätsauskunft." Ihr erster Gedanke: Sie haben doch ein Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Warum also für einen Bonitätsnachweis zahlen?
Die Antwort ist komplizierter, als es klingt – und genau diese Unsicherheit kostet in angespannten Wohnungsmärkten regelmäßig Bewerbungen. Wer zu viele private Finanzdaten preisgibt, riskiert seine Privatsphäre. Wer sich stur auf sein Recht auf die kostenlose Kopie beruft, riskiert, dass die Bewerbung ungelesen im Papierkorb landet. Dieser Artikel klärt die Rechtslage, zeigt die Marktpraxis und liefert Ihnen eine klare Entscheidungsgrundlage.
Der fundamentale Unterschied: Zwei Dokumente, zwei Zwecke
Die Datenkopie stammt von der SCHUFA (oder einer anderen Auskunftei, bei der Ihre Daten gespeichert sind) – der Bonitätsnachweis kann dagegen von verschiedenen spezialisierten Anbietern ausgestellt werden, etwa digital von itsmydata. Beide Dokumente erfüllen völlig unterschiedliche Zwecke. Genau diese Verwechslung ist der Kern des Problems.
| Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | Bonitätsnachweis (z. B. itsmydata BonitätsPass) | |
|---|---|---|
| Zweck | Selbstauskunft zur eigenen Kontrolle | Zertifikat zur Vorlage bei Dritten |
| Inhalt | Alle gespeicherten Daten: Girokonten, Kreditkarten, Kreditanfragen, laufende Verträge, detaillierte Score-Werte | Nur das Nötigste: Name, Anschrift, Bestätigung ohne/mit Negativmerkmalen, ein Gesamt-Score |
| Kosten | Kostenlos für die erste Anfrage (Art. 15 Abs. 3 DSGVO); für wiederholte Anfragen kann ein angemessenes Entgelt anfallen | Kostenpflichtig (ca. 25–30 €) |
| Für Vermieter gedacht? | Nein – nicht für die Weitergabe an Dritte konzipiert | Ja – genau dafür entwickelt |
Die Datenkopie ist im Grunde ein Kontrollinstrument für Sie selbst: Sie sehen, was die Auskunftei über Sie weiß, und können Fehler reklamieren. Ein Bonitätsnachweis ist dagegen ein reduziertes Zertifikat, das nur die eine Frage beantwortet, die einen Vermieter wirklich interessiert: Besteht ein Zahlungsausfallrisiko oder nicht?
Wer eine vollständige Datenkopie an einen Vermieter schickt, offenbart ihm damit unnötig, bei welcher Bank Sie ein Konto haben, welche Kreditkarten Sie besitzen und wie oft Sie in den letzten Jahren eine Bonitätsprüfung veranlasst haben. Das hat mit der eigentlichen Frage – „Kann diese Person die Miete zahlen?" – nichts zu tun.
Wenn Sie unsicher sind, welches Dokument für Ihre Situation das richtige ist, hilft ein direkter Blick auf die Unterschiede: SCHUFA und BonitätsPass im Vergleich ansehen →
Die Rechtslage: Was ein Vermieter darf – und was nicht
Grundlage für die Datenerhebung im Mietprozess ist der in Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verankerte Grundsatz der Datenminimierung: Ein Vermieter darf nur die Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck – und damit für die jeweilige Phase der Wohnungssuche – tatsächlich erforderlich sind. Daraus hat sich in der Praxis, gestützt auf Hinweise mehrerer deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden zur Wohnungsvermietung, ein Stufenmodell mit drei Phasen etabliert. Dieses Modell ist keine eigenständige Rechtsnorm, sondern eine Konkretisierung der geltenden Rechtslage nach Art. 5 DSGVO – und damit trotzdem Ihr wichtigstes Argument, wenn ein Vermieter zu früh zu viel verlangt.
Phase 1: Besichtigung
Zu diesem Zeitpunkt darf ein Vermieter oder Makler in der Regel nur Kontaktdaten verlangen – Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse zur Terminvereinbarung. Wird bereits hier eine Bonitätsauskunft oder ein vollständig ausgefülltes Selbstauskunftsformular gefordert, spricht das nach ganz überwiegender Auffassung gegen den Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Phase 2: Konkretes Mietinteresse
Nachdem Sie die Wohnung besichtigt haben und ernsthaftes Interesse signalisieren, wird eine Mieterselbstauskunft zulässig. Der Vermieter darf hier Fragen zu Ihrem Einkommen, Ihrem Beruf und den einziehenden Personen stellen. Ein Bonitätsnachweis oder gar eine Datenkopie ist in dieser Phase regelmäßig noch nicht gerechtfertigt – das Auskunftsinteresse des Vermieters ist noch nicht konkret genug.
Für diesen Schritt lohnt sich ein Blick auf eine strukturierte Vorlage: Kostenlose Mieterselbstauskunft als Vorlage nutzen →
Phase 3: Vertragsanbahnung – die „engere Auswahl"
Erst wenn sich der Vermieter für Sie als Wunschmieter entschieden hat und nur noch die Formalitäten vor Vertragsschluss klärt, darf er einen Bonitätsnachweis sowie Einkommensbelege (z. B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen) verlangen. Genau hier – und nicht früher – ist Ihr Bonitätsnachweis relevant.
Warum die Datenkopie tabu bleibt
Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten in ihren Praxishinweisen zur Wohnungsvermietung übereinstimmend die Auffassung, dass Vermieter die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht verlangen dürfen. Der Grund liegt im Datenschutzrecht selbst: Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verpflichtet zur Datenminimierung – ein Vermieter darf nur so viele Daten erheben, wie für die Vertragsentscheidung tatsächlich notwendig sind. Das Recht auf Prüfung der Bonität ist etwas anderes als das Recht auf Offenlegung sämtlicher Finanzdetails.
Wichtig ist außerdem: Selbst wenn Sie „freiwillig" zustimmen, eine Datenkopie herauszugeben, ist diese Einwilligung datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Erwägungsgrund 43 DSGVO macht deutlich, dass eine Einwilligung nur wirksam ist, wenn sie ohne strukturelles Abhängigkeitsverhältnis erteilt wird. In der Wohnungssuche besteht ein solches faktisches Ungleichgewicht: Wer sonst die Wohnung nicht bekommt, stimmt kaum wirklich freiwillig zu. Eine unter diesem Druck erteilte Einwilligung ist daher rechtlich angreifbar.
Für Sie heißt das: Sie müssen einer Forderung nach der vollständigen Datenkopie nicht nachkommen. Sie können – höflich, aber bestimmt – auf den datenschutzkonformen Bonitätsnachweis verweisen.
Die Praxis im Mietmarkt: Was Vermieter wirklich wollen
Rechtstheorie ist eine Sache, Bewerbungspraxis eine andere. Die meisten Vermieter und Hausverwaltungen sind keine Datenschutzexperten – sie wollen in kürzester Zeit einschätzen, ob ein Mietausfallrisiko besteht.
Warum der Bonitätsnachweis in der Praxis bevorzugt wird:
- Standardisierung: Ein einseitiges Zertifikat ist in Sekunden lesbar. Eine mehrseitige, teilweise geschwärzte Datenkopie kostet Zeit – Zeit, die bei zahlreichen Bewerbungen pro Wohnung nicht investiert wird.
- Rechtssicherheit für den Vermieter: Professionelle Hausverwaltungen wissen mittlerweile, dass sie mit der Anforderung einer vollständigen Datenkopie selbst ein Datenschutzrisiko eingehen würden (Stichwort: unzulässige Datenerhebung, Speicherpflichten). Sie fordern daher standardmäßig nur den reduzierten Nachweis an.
- Signalwirkung: Ein Bewerber, der von sich aus einen professionellen Bonitätsnachweis vorlegt, wirkt vorbereitet, seriös und marktkonform – ein kleiner, aber realer Wettbewerbsvorteil in angespannten Märkten.
Das Risiko der kostenlosen Datenkopie: Selbst wenn Sie alle sensiblen Passagen sorgfältig schwärzen, wirkt das Dokument in der Praxis oft unprofessionell oder unvollständig. Viele Vermieter kennen den rechtlichen Unterschied zwischen beiden Dokumenten nicht genau und werten eine geschwärzte Kopie im Zweifel negativ – nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis. In einem Markt mit vielen Bewerbungen pro Wohnung reicht das oft schon, um aussortiert zu werden.
Ihre Entscheidung: Eine strategische Abwägung
Sie stehen vor drei praktischen Optionen. Wägen Sie bewusst ab, statt sich einfach in eine Richtung drängen zu lassen.
Option A: Nur die kostenlose Datenkopie verwenden
- Vorteil: Keine Kosten.
- Nachteil: Hohes Risiko, aussortiert zu werden. Sie müssen unter Umständen mit dem Vermieter diskutieren und ihn über seine eigenen Datenschutzpflichten aufklären – was das Verhältnis von Anfang an belasten kann.
- Wann sinnvoll: In wenig kompetitiven Regionen oder bei kleinen, datenschutzbewussten Privatvermietern. Wenn Sie diese Option wählen, schwärzen Sie konsequent alle Kontodaten, Kreditkartennummern und Vertragsdetails – der Vermieter braucht nur die Information „keine negativen Einträge".
Option B: Einen kostenpflichtigen Bonitätsnachweis erstellen
- Vorteil: Maximale Akzeptanz, maximale Professionalität, minimale Datenpreisgabe. Sie erfüllen exakt die Erwartung des Marktes.
- Nachteil: Kosten von etwa 25–30 €.
- Empfehlung: In jedem angespannten Wohnungsmarkt der De-facto-Standard. Besonders praktisch ist der itsmydata BonitätsPass: Er ist auf Datenminimierung ausgelegt, wird vollständig digital erstellt und lässt sich – anders als viele klassische Einzelauskünfte – bequem für mehrere Bewerbungen parallel verwenden, ohne dass Sie für jede Wohnung erneut zahlen oder ein neues Dokument anfordern müssen. Für Wohnungssuchende, die sich auf mehrere Objekte gleichzeitig bewerben, ist das ein spürbarer praktischer Vorteil.
Option C (Hybrid): Proaktiv statt reaktiv handeln
Statt kommentarlos eine Datenkopie zu schicken oder sich unter Druck setzen zu lassen, antworten Sie aktiv:
„Gerne lege ich Ihnen einen datenschutzkonformen Bonitätsnachweis vor, sobald ich in der engeren Auswahl bin."
Diese Formulierung zeigt Kooperationsbereitschaft, verweist implizit auf das gestaffelte Datenminimierungsprinzip und wirkt professionell, statt konfrontativ. Vermieter, die selbst unsicher sind, reagieren darauf meist positiv – Sie positionieren sich als informierter, verantwortungsbewusster Bewerber.
Checkliste: Welche Unterlagen wann einreichen?
Ein häufiger Fehler ist, aus Nervosität sofort alle Dokumente auf einmal zu verschicken. Das ist nicht nur unnötig, sondern nach dem Grundsatz der Datenminimierung teilweise sogar unzulässig verlangt. Gehen Sie gestaffelt vor:
- Beim ersten Kontakt (Anfrage/Terminvereinbarung): Nur ein kurzes, überzeugendes Anschreiben mit Kontaktdaten. Nichts weiter. Wenn Ihnen die Formulierung schwerfällt, hilft der kostenlose Wohnungsbewerbungs-Generator von Mieterlink dabei, in wenigen Minuten ein professionelles, individuelles Anschreiben zu erstellen, das bei Vermietern positiv auffällt – ganz ohne Registrierung fasst das Tool alle Ihre Unterlagen am Ende zu einer fertigen PDF-Bewerbungsmappe zusammen: Jetzt Bewerbungsmappe als PDF erstellen →
- Nach der Besichtigung, bei ernsthaftem Interesse: Die ausgefüllte Mieterselbstauskunft – Angaben zu Einkommen, Beruf, Anzahl einziehender Personen. Viele Vermieter und Hausverwaltungen nutzen heute digitale Formulare für diesen Schritt; füllen Sie diese vollständig, aber nicht über das Nötige hinaus aus.
- Erst auf konkrete Anfrage, wenn Sie in der engeren Auswahl sind:
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate (Kontonummer und nicht relevante Beträge dürfen Sie schwärzen)
- Der kostenpflichtige Bonitätsnachweis – idealerweise der digitale itsmydata BonitätsPass, der sich mehrfach für parallele Bewerbungen verwenden lässt
- Ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
- Ausweisdokument: nur zur Einsicht vor Ort, keine Kopie aus der Hand geben
Was Sie niemals unaufgefordert einreichen müssen: die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, Kontoauszüge in voller Länge, Angaben zu Familienplanung, Gesundheit, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Werden Ihnen dennoch entsprechende unzulässige Fragen gestellt, gilt nach einem Rechtsgedanken, der ursprünglich im Arbeitsrecht entwickelt und von Instanzgerichten auch auf Mietverhältnisse übertragen wird, ein sogenanntes „Recht zur Lüge": Eine unwahre Antwort auf eine unzulässige Frage berechtigt den Vermieter grundsätzlich nicht zur nachträglichen Anfechtung des Mietvertrags.
Fazit & goldene Regel
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Die kostenlose Datenkopie ist für Sie selbst gedacht – nicht für die Vorlage bei Vermietern. Ein Vermieter, der sie verlangt, überschreitet nach dem Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 DSGVO seine Befugnisse.
Praktisch entscheidet aber der Markt, nicht das Datenschutzrecht allein, über den Erfolg Ihrer Bewerbung. Und der Markt hat sich klar für den reduzierten, kostenpflichtigen Bonitätsnachweis entschieden.
Die goldene Regel: Investieren Sie die rund 30 Euro in einen offiziellen, digitalen Bonitätsnachweis wie den itsmydata BonitätsPass. Sie schützen damit Ihre privaten Finanzdaten vor unnötigen Einblicken, erfüllen exakt die Erwartung professioneller Vermieter und erhöhen Ihre Chancen auf die Wohnung erheblich. Betrachten Sie es nicht als Ausgabe, sondern als kleine, gezielte Investition in Ihr neues Zuhause. Sobald alle Unterlagen – Anschreiben, Selbstauskunft und Bonitätsnachweis – bereit sind, können Sie sie mit dem kostenlosen Tool von Mieterlink zu einer einzigen, überzeugenden Bewerbungsmappe bündeln.
Häufige Fragen
Fehlt Ihnen noch der Bonitätsnachweis?
Beide Anbieter liefern das Zertifikat sofort als PDF und mit einem Code, mit dem Ihr Vermieter die Echtheit prüfen kann.
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