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Strom anmelden in der neuen Wohnung: Grundversorger, Fristen und Wechsel

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TL;DR / Auf den Punkt gebracht
Seit der Neuregelung der Wechselprozesse im Strommarkt (§ 20a EnWG, wirksam seit 6. Juni 2025) läuft der Lieferantenwechsel zwar schneller ab, eine rückwirkende Zuordnung zu einem neuen Liefervertrag ist aber ausgeschlossen. Wer sich nicht mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem Einzug um einen Stromvertrag kümmert, landet automatisch und meist unnötig teuer in der Grundversorgung. Wichtig sind außerdem die rechtzeitige Sicherung der Zählerdaten bei der Übergabe sowie eine datensparsame Wohnungsbewerbung, damit Sie überhaupt frühzeitig planen können.
Phase 1: Die letzte Hürde vor dem Strom – die rechtssichere Wohnungsbewerbung
Bevor Sie überhaupt einen Zähler ablesen können, müssen Sie die Wohnung sicher haben. Und genau hier passieren Fehler, die später Folgekosten verursachen – etwa weil Bewerber aus Unsicherheit zu viele Daten herausgeben oder den Bewerbungsprozess unnötig verzögern.
Wichtig zu wissen: Ein Vermieter darf nicht alles und nicht zu jedem Zeitpunkt abfragen. In der Praxis hat sich dafür ein Stufenmodell etabliert, das sich aus den Grundsätzen der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) ableitet und von den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihren Orientierungshilfen zur Mieterselbstauskunft entsprechend konkretisiert wurde.
Das 3-Stufen-Modell der Datenweitergabe
Stufe 1 – Besichtigungstermin: Hier reichen Name und Kontaktdaten. Sie müssen weder eine Selbstauskunft noch Gehaltsnachweise mitbringen. Wenn ein Vermieter das bereits an der Wohnungstür verlangt, dürfen Sie das ablehnen.
Stufe 2 – konkretes Interesse nach der Besichtigung: Erst jetzt ist die Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig sind Angaben zu:
- Einkommenshöhe und Arbeitgeber
- Anzahl der einziehenden Personen
- Bestehen von Haustieren (falls im Exposé relevant)
- Dauer des aktuellen Mietverhältnisses
Nicht zulässig sind Fragen zu Nationalität, Familienplanung, Gesundheit, Vorstrafen (außer einschlägige, mietbezogene) oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Eine pauschale „Einwilligung" zu solchen Fragen ist rechtlich häufig unwirksam, wenn sie an den Vertragsschluss gekoppelt wird – Sie dürfen solche Fragen unbeantwortet lassen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.
Praxistipp: Immer mehr Vermieter setzen inzwischen digitale Lösungen ein, die dieses Stufenmodell technisch abbilden und nur die tatsächlich zulässigen Angaben abfragen. Wenn Ihnen ein solches Formular vorgelegt wird, ist das ein gutes Zeichen für einen datenschutzkonformen Bewerbungsprozess. Wenn Sie selbst eine saubere, rechtssichere Vorlage suchen, finden Sie diese hier: Kostenlose Mieterselbstauskunft als Vorlage nutzen →
Stufe 3 – kurz vor Vertragsabschluss: Erst jetzt darf der Vermieter Belege fordern:
- Einkommensnachweise (Kontoauszüge dürfen Sie bei sensiblen Positionen schwärzen)
- Ausweiskopie – die Anfertigung ist gesetzlich nur eingeschränkt vorgesehen (§ 20 Personalausweisgesetz); die Ausweisnummer dürfen Sie in jedem Fall schwärzen, da sie für den Vermieter keinen Zweck erfüllt
- Bonitätsnachweis
Bonitätsnachweis richtig einsetzen – nicht die volle Eigenauskunft weitergeben
Ein häufiger Fehler: Bewerber geben ihre vollständige, private Bonitätsauskunft ungeschwärzt weiter. Eine solche vollständige Eigenauskunft enthält deutlich mehr Informationen, als der Vermieter benötigt – und mehr, als er rechtlich verlangen darf.
Die datensparsame Lösung: Nutzen Sie einen Bonitätsnachweis, der von vornherein nur die für Vermieter relevante Information zeigt – eine positive oder negative Zahlungsprognose, ohne Score-Details oder sensible Altdaten offenzulegen. Genau für diesen Zweck wurde der itsmydata BonitätsPass entwickelt: Sie erhalten einen kompakten, vermietergeeigneten Nachweis, ohne Ihre komplette Datenhistorie preisgeben zu müssen. Einen Überblick über die Unterschiede zur klassischen SCHUFA-Auskunft finden Sie hier: SCHUFA und BonitätsPass vergleichen →
Wer die Bewerbung so aufbaut – Daten nur stufengerecht, Bonität sauber und sparsam dokumentiert – wirkt für Vermieter nicht nur seriöser, sondern beschleunigt auch die Entscheidung. Damit Sie nicht jedes Dokument einzeln zusammensuchen müssen, bietet Mieterlink ein kostenloses Tool, das Selbstauskunft, Bonitätsnachweis und weitere Unterlagen automatisch zu einer fertigen Bewerbungsmappe im PDF-Format zusammenfügt: Jetzt Bewerbungsmappe als PDF erstellen →. Das ist die Grundlage dafür, dass Sie überhaupt in die Position kommen, sich rechtzeitig um Ihren Strom zu kümmern.
Phase 2: Der Umzugstag – Zählerstand, Protokoll und die entscheidende ID
Der Moment der Wohnungsübergabe ist die rechtliche und finanzielle Trennlinie zwischen altem und neuem Mietverhältnis. Was hier versäumt wird, lässt sich später kaum noch korrigieren.
Warum das so kritisch ist
Der im Übergabeprotokoll dokumentierte Zählerstand ist der einzige belastbare Beweis dafür, wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben – und wie viel der Vormieter. Ohne diesen Nachweis drohen Streitigkeiten über die Abrechnung, die Sie im Zweifel nicht gewinnen.
Checkliste zur Zählerablesung
- Zähler finden – meist im Keller, Hausanschlussraum oder Treppenhaus.
- Zählernummer notieren – steht auf dem Gerät selbst, oft auch im alten Mietvertrag oder in Schreiben des Netzbetreibers.
- Zählerstand ablesen – die komplette Zahl, ohne Nachkommastellen.
- Fotografieren – Zähler mit sichtbarer Nummer und Stand, das Foto dient als Zeitstempel-Nachweis.
- Im Übergabeprotokoll eintragen – Zählernummer und Zählerstand müssen exakt vermerkt und von beiden Parteien unterschrieben sein.
Die MaLo-ID: unterschätzt, aber entscheidend
Die 11-stellige MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist ein bereits seit einigen Jahren etablierter Standard-Code der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft. Für die Anmeldung bei einem neuen Anbieter ist sie heute wichtiger als die reine Zählernummer, weil Anbieter und Netzbetreiber ihre Prozesse zunehmend darüber abwickeln. Sie finden die MaLo-ID:
- auf einer alten Stromrechnung der Wohnung,
- beim Vermieter oder der Hausverwaltung,
- direkt beim zuständigen Netzbetreiber (telefonisch erfragbar).
Halten Sie diese Nummer bereit, bevor Sie sich beim neuen Anbieter anmelden – ohne sie verzögert sich der gesamte Prozess.
Phase 3: Die Stromanmeldung – wie Sie die Kostenfalle „Grundversorgung" aktiv vermeiden
Die Grundversorgung ist kein Makel, sondern ein bewusst teuer kalkulierter Auffangservice für alle, die sich nicht rechtzeitig entschieden haben. Wer das versteht, kann sie gezielt umgehen.
Die Rechtslage seit dem 6. Juni 2025: schnellerer Wechsel, aber keine Rückdatierung
Das ist der Punkt, den viele Standard-Ratgeber unterschlagen: Mit der Neuregelung der Wechselprozesse im Strommarkt (§ 20a EnWG i. V. m. den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den sogenannten „Wechselprozessen im Strommarkt", wirksam seit 6. Juni 2025) wird der technische Lieferantenwechsel zwar erheblich beschleunigt – eine rückwirkende Zuordnung zu einem neuen Liefervertrag ist dabei jedoch nicht mehr vorgesehen.
Klartext: Wenn Sie am Tag des Einzugs noch keinen aktiven Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch Kunde des lokalen Grundversorgers – und zwar für den Zeitraum bis zum Beginn des neuen Vertrags. Schließen Sie einen Tag später einen günstigeren Vertrag ab, gilt dieser nur für die Zukunft; die Tage oder Wochen in der Grundversorgung lassen sich nachträglich nicht mehr korrigieren.
Die Konsequenz für Sie: Melden Sie Ihren Strom mindestens 2, idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem Einzugstermin an. Prokrastination bei diesem Thema kostet bares Geld.
Grundversorger oder Wahltarif? Diese Entscheidung müssen Sie treffen
Was ist der Grundversorger? Nach § 36 EnWG ist das der Energieversorger, der die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet versorgt. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushalt zu versorgen, der keinen anderen Vertrag hat. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann er nach § 14 StromGVV allerdings eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen – „automatisch versorgt" bedeutet also nicht automatisch „ohne jede Prüfung".
Der Kostenunterschied ist real: Bei einem Verbrauch von rund 2.500 kWh im Jahr liegt die Differenz zwischen Grundversorgungstarif und einem günstigen Neukundentarif häufig bei mehreren hundert Euro pro Jahr. Die Grundversorgung ist kalkulatorisch nie das billigste Angebot am Markt – das ist ihr Geschäftsmodell.
Der einzige Vorteil der Grundversorgung: Sie tritt automatisch in Kraft (Sie haben sofort Strom) und lässt sich nach § 20 StromGVV mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats wieder kündigen. Das ist Ihr Rettungsanker, falls Sie die Frist verpasst haben – aber keine Dauerlösung.
Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie richtig
Verbrauch realistisch schätzen:
- 1-Personen-Haushalt: ca. 1.500 kWh/Jahr
- 2-Personen-Haushalt: ca. 2.500 kWh/Jahr
- Mit E-Auto oder Wärmepumpe entsprechend höher ansetzen
Tarife vergleichen – achten Sie auf verbraucherfreundliche Kriterien: Preisgarantie über mindestens 12 Monate, kurze Vertragslaufzeit, keine verpflichtenden Paketleistungen, keine hohen Vorauskassen. Einen Marktüberblick für Ihre Postleitzahl liefert ein Stromtarifvergleich.
Diese Daten bereithalten:
- Name und neue Anschrift
- Einzugsdatum
- Zählernummer und MaLo-ID
- Geschätzter Jahresverbrauch
- Bankverbindung für den Lastschrifteinzug
Vertrag abschließen – der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch für Sie.
Der beschleunigte Lieferantenwechsel
Der technische Wechselprozess wurde durch die Neuregelung erheblich beschleunigt: Netzbetreiber müssen einen Lieferantenwechsel künftig innerhalb sehr kurzer Fristen (bundesweit im Zielbild binnen 24 Stunden an Werktagen) technisch umsetzen. Wichtig: Das betrifft nur den technischen Ablauf des Wechsels, nicht Ihre vertraglichen Kündigungsfristen beim alten Anbieter und ändert nichts daran, dass eine Rückdatierung ausgeschlossen ist. Ein schneller Wechsel ersetzt keine rechtzeitige Anmeldung und keine fristgerechte Kündigung.
Sonderfälle und häufige Fehler
Was ist mit meinem alten Stromvertrag? Viele Stromlieferverträge räumen bei einem Umzug vertraglich ein Sonderkündigungsrecht ein – dieses tritt aber nicht automatisch in Kraft. Sie müssen selbst aktiv kündigen, meist mit einer im Vertrag oder in den AGB festgelegten Frist von häufig 4 bis 6 Wochen zum Umzugstermin. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag frühzeitig.
Der Vermieter bietet Mieterstrom an? Häufig handelt es sich um Solarstrom direkt vom Dach des Gebäudes, oft günstiger als reguläre Tarife. Wichtig: Nach § 42a Abs. 4 EnWG darf ein Mieterstromvertrag nicht mit dem Mietvertrag verbunden werden – er muss immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen; das Recht auf freie Anbieterwahl bleibt in jedem Fall bestehen.
Erstbezug im Neubau: Hier gibt es keinen Vormieter und damit auch keinen bestehenden Zählerstand zur Übergabe. Der Ablauf ist grundsätzlich derselbe, die MaLo-ID müssen Sie in diesem Fall direkt vom Bauträger oder der Hausverwaltung erfragen.
Fazit: Ihre Checkliste für den erfolgreichen Start in der neuen Wohnung
- Bewerbungsphase: Geben Sie Daten nur stufengerecht weiter und nutzen Sie einen datensparsamen Bonitätsnachweis wie den itsmydata BonitätsPass statt der vollständigen, ungeschwärzten Eigenauskunft.
- 4–6 Wochen vor dem Einzug: Stromtarife vergleichen, neuen Vertrag abschließen, alten Vertrag fristgerecht kündigen.
- Am Umzugstag: Zählerstand in alter und neuer Wohnung fotografieren und im Übergabeprotokoll dokumentieren.
- Frist verpasst? Kein Grund zur Panik – aus der Grundversorgung kommen Sie mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit wieder heraus.
Der Unterschied zwischen einem stressfreien Einzug und wochenlangem Ärger mit überhöhten Stromrechnungen liegt in der Reihenfolge: Bewerbung rechtssicher abschließen, Zählerdaten sichern, Stromvertrag proaktiv abschließen – in genau dieser Reihenfolge, und zwar rechtzeitig. Wer die Bewerbungsphase möglichst effizient und stressfrei gestalten möchte, kann dafür kostenlos und ohne Registrierung die fertige Bewerbungsmappe mit Mieterlink erstellen →.
Häufige Fragen
Strom, Gas und Internet für die neue Wohnung
Beides lässt sich vor dem Einzugstermin anmelden, damit am ersten Tag Licht und Anschluss stehen.
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Tarife für die neue Adresse vergleichen, statt beim Grundversorger zu landen — der ist fast immer der teuerste Tarif am Ort.
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