Datenschutz für Eigentümer
Warum Sie nicht alles sofort sehen
Bewerbungsunterlagen enthalten sensible Daten: Einkommen, Arbeitgeber, Haushaltszusammensetzung, manchmal Bonitätsauskünfte. Nach der Datenschutz-Grundverordnung dürfen solche Daten nur so weit weitergegeben werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Deshalb gibt Ihr Makler gestuft frei – oft zunächst eine Vorauswahl, und die vollständigen Unterlagen erst für die Bewerber, die tatsächlich in die engere Wahl kommen. Das ist kein Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern schützt beide Seiten.
Ihre Pflichten als Eigentümer
Sobald Sie Bewerberdaten einsehen, tragen Sie dafür Mitverantwortung. Drei Punkte genügen in der Praxis:
Nicht weitergeben
Geben Sie Ihren Zugang nicht weiter und leiten Sie keine Unterlagen an Dritte weiter – auch nicht an Familienangehörige, die „mal drüberschauen“ sollen.
Keine eigenen Kopien anlegen
Laden Sie Unterlagen nicht herunter, um sie dauerhaft aufzubewahren. Im Portal sind sie da, solange Sie sie brauchen – und verschwinden danach von selbst.
Zweckgebunden nutzen
Nutzen Sie die Angaben ausschließlich für die Auswahlentscheidung zu dieser Immobilie.
Löschung
Alle Daten von Mietinteressenten werden automatisch spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Sie müssen dafür nichts tun, und es gibt keinen Aktenordner, der bei Ihnen liegen bleibt. Auch Ihr Zugang endet, wenn Ihr Makler ihn widerruft oder der Link abläuft.
Wenn ein Bewerber nachfragt
Mietinteressenten haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden und wer sie einsehen konnte. Wendet sich jemand direkt an Sie, leiten Sie die Anfrage an Ihren Makler oder Ihre Verwaltung weiter – dort liegen die vollständigen Angaben und die Dokumentation dazu.
Ausführlich beschreibt das der Beitrag Bewerbungsunterlagen an den Eigentümer weitergeben – DSGVO-konform.