Zweistufig bewerben: Erstauskunft und Vollauskunft
Warum zwei Stufen
Bei achtzig Anfragen auf eine Wohnung ist die vollständige Selbstauskunft zu früh: Sie erheben Einkommen, Arbeitgeber und Nachweise von Menschen, die die Wohnung nie betreten werden. Das ist aufwendig für beide Seiten – und datenschutzrechtlich heikel, weil die Erhebung in dieser Phase noch nicht erforderlich ist.
Deshalb liefert Mieterlink zu jeder Vollauskunft eine kurze Erstauskunft mit. Sie fragt nur, was für die Vorauswahl nötig ist, und dauert für den Interessenten zwei Minuten.
So läuft es ab
Stufe 1 – Erstauskunft
Alle Interessenten erhalten das kurze Formular. Sie erfassen strukturiert Einkommen, Haushaltsgröße und den gewünschten Einzugstermin.
Vorauswahl
In der Bewerberliste filtern und sortieren Sie nach diesen Angaben. Die Auswahl steht, bevor der erste Besichtigungstermin vereinbart ist.
Stufe 2 – Vollauskunft
Nur die Bewerber der engeren Auswahl bekommen eine zweite Anfrage – diesmal mit der vollständigen Selbstauskunft und den Nachweisen.
Technisch ist die zweite Stufe nichts Besonderes: Sie fordern erneut eine Selbstauskunft an und wählen im zweiten Schritt einfach das ausführliche Formular.
Die vier Erstauskunft-Vorlagen
Für jede Objektart liegt eine eigene Erstauskunft bereit. Der Bewerber sieht dabei immer nur den kurzen Titel „Erstauskunft“ – die ausführlichen Namen sind Ihre interne Ordnung:
- Vorqualifizierung Mieter – Wohnen
- Vorqualifizierung Mieter – Gewerbe
- Vorqualifizierung Käufer – Wohnen
- Vorqualifizierung Käufer – Gewerbe
Wann sich der Zwischenschritt nicht lohnt
Bei überschaubarem Andrang kostet die zweite Stufe mehr, als sie bringt. Kommen auf ein Objekt nur eine Handvoll Anfragen, fordern Sie gleich die vollständige Selbstauskunft an – ein zusätzlicher Schritt wäre dann nur eine weitere Hürde für den Bewerber.