Verkauf: Käuferselbstauskunft einholen
Mieterlink kann auch Verkauf
Neben den Mieterselbstauskünften liefert Mieterlink vier Vorlagen für den Verkauf mit – für Wohnen und Gewerbe, jeweils als kurze Erstauskunft und als vollständige Käuferselbstauskunft. Sie finden sie im Formularkatalog unter Verkauf Wohnen und Verkauf Gewerbe.
Der Ablauf ist derselbe wie bei der Vermietung: Objekt anlegen, Formular wählen, Nachweise festlegen, Anfrage versenden. Nur die Fragen sind andere.
Was den Unterschied ausmacht
Bei der Miete geht es um die dauerhafte monatliche Zahlungsfähigkeit. Beim Kauf um eine einzige Frage: Kann der Interessent den Kaufpreis zum Beurkundungstermin tatsächlich aufbringen?
Der Betrag, der ohne Finanzierung zur Verfügung steht
Ein eigener Dokumententyp, den Sie wie jeden anderen Nachweis anfordern
Ob eine Zusage der Bank vorliegt – zunächst als Angabe, später als Dokument
Auch hier lohnt der Zwischenschritt
Ein geplatzter Kaufvertrag kostet Wochen. Die Erstauskunft für Käufer klärt früh, ob die Größenordnung überhaupt passt – lange bevor eine Reservierung im Raum steht. Wie das zweistufige Vorgehen funktioniert, beschreibt der Artikel Zweistufig bewerben.
Die Selbstauskunft ersetzt keine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Diese Pflicht trifft Makler ohnehin, sobald ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Die Selbstauskunft liefert die Angaben und Ausweisdokumente aber im selben Zug mit.
Anpassen wie jedes andere Formular
Die Verkaufsvorlagen sind gewöhnliche Formulare: Sie können Felder ergänzen, umbenennen oder entfernen, Bedingungen hinterlegen und Abschnitte wiederholbar machen. Für Gewerbeobjekte ergänzen Sie typischerweise Rechtsform, Handelsregisternummer und geplanten Nutzungszweck.
Brauchen Sie eine Sonderfassung für ein einzelnes Objekt, duplizieren Sie die Vorlage und bauen die Kopie um. Die Standardvorlage bleibt dann unangetastet.