Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mieterlink
1. Geltungsbereich
1.1 Die Mieterlink GmbH ("Mieterlink") bietet eine webbasierte Plattform zur Verwaltung von Mietinteressenten zum Zwecke der Vermietung von Immobilien ("Software") und damit verbundene Dienstleistungen ("Services") für Unternehmen an.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der Software und die Erbringung der Services für den Kunden. Software und Services können zusätzlichen Angebotsdokumenten unterliegen, die von Mieterlink zur Verfügung gestellt werden (zusammen der "Vertrag"). Für die Services können besondere Zusatzbedingungen gelten, die auf das Vertragsverhältnis des Kunden Anwendung finden und Bestandteil des Vertrages sind.
1.3 Abweichende AGB des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, Mieterlink stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss, Testzeitraum
2.1 Die Nutzung der Software erfordert die Einrichtung eines Accounts ("Account"). Bei der Einrichtung des Accounts kann der Kunde, sofern von Mieterlink angeboten, einen Testzeitraum wählen. Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Mieterlink kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen. Wenn ein Testzeitraum gewährt wird, gewährt Mieterlink dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Testzwecken ("Testzeitraum"). Mieterlink kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern.
2.2 Wenn der Kunde einen Testzeitraum nutzt, muss er innerhalb dieses Zeitraumes kündigen, um einen kostenpflichtigen Vertrag zu vermeiden. Andernfalls beginnt nach Ablauf des Testzeitraumes automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag.
2.3 Wenn kein Testzeitraum gewährt wird oder der Testzeitraum abgelaufen ist, entsteht sofort ein kostenpflichtiger Vertrag über die Nutzung der Software. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Softwareplänen wählen, die optionale zusätzliche Apps enthalten können.
2.4 Kostenpflichtige Verträge kann der Kunde abschließen, indem er (a) die Software und Services auswählt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seinem Account hinzufügt und dies von Mieterlink bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von Mieterlink anfordert und dieses annimmt.
3. Umfang von Software und Services
3.1 Mieterlink stellt die Software und Services während der Laufzeit des Vertrags zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software und die Beschreibung der Services werden dem Kunden auf der Mieterlink-Website oder auf andere Weise (z.B. durch ein individuelles Angebot) zur Verfügung gestellt ("Servicebeschreibung").
3.2 Die Nutzung bestimmter Software-Komponenten kann einer angemessenen Nutzung unterliegen, die von Mieterlink festgelegt und kommuniziert wird ("Fair Use Principle"). Eine unangemessene oder übermäßige Nutzung der betreffenden Funktionalität berechtigt Mieterlink nach vorheriger Ankündigung, die Nutzung der betreffenden Funktionalität durch den Kunden einzuschränken.
3.3 Der Kunde kann zwischen den angebotenen Softwareplänen wechseln und die maximale Anzahl der Mitarbeitenden, die von einem Plan verwaltet werden können, ändern. Mieterlink stellt etwaige zusätzliche Beträge unverzüglich oder wie zwischen den Parteien vereinbart in Rechnung. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem der Kunde die Anpassung vornimmt oder bestätigt. Für Downgrades gelten die Kündigungsfristen gemäß den Ziffern 7.2 und 7.3 entsprechend. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung besteht nicht.
3.4 Mieterlink kann den Zugang des Kunden zu einem Teil der Software und der Services vorübergehend aussetzen, wenn a) Mieterlink nach billigem Ermessen feststellt, dass eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den Kunden oder einen Dritten darstellen könnte; b) die Nutzung der Software durch den Kunden die Software oder einen Dritten stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt; c) der Kunde den Grundsatz der fairen Nutzung verletzt; oder d) ein vom Kunden geschuldeter Betrag dreißig oder mehr Tage überfällig ist und der Kunde es versäumt, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung die vollständige Zahlung zu leisten.
4. Verfügbarkeit
4.1 Mieterlink stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von Mieterlink liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Wartungsarbeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten stattfinden.
4.2 Bei Fehlermeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Störungsbehebung, die der Kunde zu vertreten hat, werden nicht auf die Störungsbehebungszeit angerechnet.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, während des Testzeitraums die Funktionalitäten der Software zu prüfen und Mieterlink vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Nutzung der Software auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel berufen, die bereits im Testzeitraum bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags angezeigt wurden.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine qualifizierte Ansprechperson sowie eine Stellvertretung zu benennen, die berechtigt sind, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Mieterlink jeden Wechsel der Ansprechperson unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Der Kunde ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Mieterlink unverzüglich in Textform informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Mieterlink erbrachte Leistung.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
5.5.1 Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.5.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen der Software wird der Kunde die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von Mieterlink mitgeteilten Browser.
5.5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen.
5.5.4 Die Verwendung von Gemeinschaftskonten (Shared Accounts) ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Nutzer der Software ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.
5.5.5 Der Kunde hat für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen.
5.6 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich, unabhängig davon, ob Mieterlink den Kunden bei der Einrichtung des Accounts unterstützt. Dies umfasst: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrationen im Account und im Drittsystem; (iii) die Überprüfung der korrekten Funktionsweise der Integration vor dem Produktiveinsatz; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Kundenseite; (v) die Administration des Accounts.
6. Einräumung von Rechten
6.1 Mieterlink räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der abonnierten Software für die vereinbarte Laufzeit ein.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur vertragsgemäß zu nutzen und sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit der Softwareplan dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht des Kunden auch auf die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen.
6.3 Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann Mieterlink nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann Mieterlink die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mieterlink alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der/die Kunde/Kundin kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Für Services gilt die Laufzeit der Software, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Alternativ zu einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit, kann der/die Kunde/Kundin die Software ohne Mindestlaufzeit, in einem Pay-as-you-go Vertragsmodell, nutzen
7.2 Im Falle von Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien den Vertrag spätestens 15 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
7.3 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
7.4 Bei Pay-as-you-go Verträgen ohne Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
7.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
7.5 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Verträge mit einer monatlichen und jährlichen Laufzeit beinhalten ein Kontingent an Vermietungen. Bei Verträgen mit monatlicher Laufzeit verfällt das nicht verbrauchte Kontingent monatlich und bei Verträgen mit jährlicher Laufzeit verfällt das Kontingent jährlich.
8.2. Wenn der/die Kunde/Kundin das Kontingent an Vermietungen ausgeschöpft hat, dann erfolgt die Abrechnung je Vermietung.
8.3. Sobald eine Mieteinheit angelegt und aktiviert ist, wird diese als eine Vermietung gezählt. Ab diesem Zeitpunkt können sich Mietinteressenten auf die Mieteinheit bewerben. Die Mieteinheit kann innerhalb von sechs Monaten beliebig oft deaktiviert und aktiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mieteinheit als neue Vermietung, sofern sie noch aktiv ist oder erneut aktiviert wird.
8.4. Im Falle von Verträgen mit einer monatlichen Vertragslaufzeit erfolgt die Bezahlung im Voraus zum ersten Tag des Monats. Wenn die Anzahl der Vermietungen das monatliche Kontingent übersteigt, so werden die zusätzlichen Vermietungen nach Ablauf des Monats fällig gestellt.
8.5. Im Falle von Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit erfolgt die Bezahlung im Voraus zum ersten Tag des Jahres. Wenn die Anzahl der Vermietungen das jährliche Kontingent übersteigt, so werden die zusätzlichen Vermietungen nach Ablauf des Jahres fällig gestellt.
8.6. Alternativ zu den angebotenen monatlichen und jährlichen Vertragslaufzeiten bietet Mieterlink auch einen nutzungsabhängigen„Pay-as-you-go“ Vertrag ohne Mindestlaufzeit an. Im Fall von „Pay-as-you-go“ Verträgen erfolgt die Abrechnung und Bezahlung je Vermietung. Das heißt, unmittelbar nachdem eine Mieteinheit angelegt und aktiviert ist, wird diese als eine Vermietung gezählt und abgerechnet.
8.7. Mieterlink akzeptiert Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.
8.8. Bei Zahlungsverzug behält sich Mieterlink das Recht vor, den Zugang zu den Diensten zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Mieterlink haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Mieterlink nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, den der Kunde innerhalb der letzten zwölf Monate für die Software und Services bezahlt hat.
9.3 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Mieterlink nur, wenn der Kunde alle angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen hat und sicherstellt, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Garantieübernahme durch Mieterlink sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Mieterlink verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Nutzer zur Vertragserfüllung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung von Mieterlink.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Software und Services.
10.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Mieterlink behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Mieterlink wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens besonders hinweisen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Mieterlink und dem/der Kunden/Kundin ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden.
Stand: 03. Juni 2024